Der neue Pflegebeduerftigkeitsbegriff

Der neue Pflegebeduerftigkeitsbegriff

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Mehr Leistungen bei Demenz

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist seit 1. Januar 2017 in Kraft. Die wichtigsten Fakten verständlich erklärt

Hamburg – Fünf Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff – übersichtlich und in einfacher Sprache. Plus: Gesetzestexte zum alten und zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.

1. WAS IST EIN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF?

Mit dem Wort Pflegebedürftigkeitsbegriff wird  bezeichnet, was die Gesetzgebung unter Pflegebedürftigkeit versteht. Zum ersten Mal in einem Gesetz aufgeschrieben wurde dieser Begriff in Deutschland im Jahr 1995 mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung.

2. WOFÜR IST DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF WICHTIG?

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist die Grundlage, auf der die Pflegegrade (bis 31.12.2016 hießen die noch Pflegestufen, siehe unten) ermittelt werden. Von diesen hängt es wiederum ab, ob ein Mensch überhaupt als pflegebedürftig gilt und ob und in welcher Höhe er Leistungen (Geld, Pflegedienst, Hilfsmittel) von der Pflegekasse erhält.

3. WARUM WAR EIN NEUER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF NOTWENDIG?

Der alte Pflegebedürftigkeitsbegriff bezog sich in erster Linie auf körperliche Einschränkungen. Psychische oder kognitive Beeinträchtigungen, wie sie beispielsweise Menschen mit Demenz haben, wurden kaum berücksichtigt. Das heißt, wenn jemand körperlich noch in der Lage war, sich das Haar zu bürsten, galt er in dieser Hinsicht als selbstständig – auch wenn er sich ohne Unterstützung nicht mehr erinnerte, wofür die Bürste in seiner Hand gut war. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden nun körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt.

4. SEIT WANN GILT DER NEUE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF?

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist seit 1. Januar 2017 mit dem Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten. Das heißt, wer ab diesem Zeitpunkt einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt hat, wurde nach den neuen Kriterien eingestuft. Alle Pflegestufen, die vor dem 1. Januar 2017 galten, wurden von den Pflegekassen automatisch und ohne erneute Prüfung in die neuen Pflegegrade „übersetzt“.

5. WELCHER PFLEGEGRAD ERHÄLT WELCHE LEISTUNGEN?

Die Info-Grafik von pflege.de gibt einen Überblick über die Höhe der Leistungen je Pflegegrad.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff – Info-Grafik der Leistungen je Pflegegrad

 

Wie ihr euch auf die Begutachtung durch den MDK vorbereiten könnt

 

Dieser Artikel wurde am 4. August 2017 veröffentlicht

GESETZESTEXTE

Das steht/stand im Sozialgesetzbuch (SGB XI) § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit

  • Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff (seit 1. Januar 2017):
    (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

 

  • Alter Pflegebedürftigkeitsbegriff:
    (1) Pflegebedürftig im Sinne deises Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

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