Hamburg – Fünf Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff – übersichtlich und in einfacher Sprache. Plus: Gesetzestexte zum alten und zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.
1. WAS IST EIN PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF?
Mit dem Wort Pflegebedürftigkeitsbegriff wird bezeichnet, was die Gesetzgebung unter Pflegebedürftigkeit versteht. Zum ersten Mal in einem Gesetz aufgeschrieben wurde dieser Begriff in Deutschland im Jahr 1995 mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung.
2. WOFÜR IST DER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF WICHTIG?
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist die Grundlage, auf der die Pflegegrade (bis 31.12.2016 hießen die noch Pflegestufen, siehe unten) ermittelt werden. Von diesen hängt es wiederum ab, ob ein Mensch überhaupt als pflegebedürftig gilt und ob und in welcher Höhe er Leistungen (Geld, Pflegedienst, Hilfsmittel) von der Pflegekasse erhält.
3. WARUM WAR EIN NEUER PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF NOTWENDIG?
Der alte Pflegebedürftigkeitsbegriff bezog sich in erster Linie auf körperliche Einschränkungen. Psychische oder kognitive Beeinträchtigungen, wie sie beispielsweise Menschen mit Demenz haben, wurden kaum berücksichtigt. Das heißt, wenn jemand körperlich noch in der Lage war, sich das Haar zu bürsten, galt er in dieser Hinsicht als selbstständig – auch wenn er sich ohne Unterstützung nicht mehr erinnerte, wofür die Bürste in seiner Hand gut war. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden nun körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt.
4. SEIT WANN GILT DER NEUE PFLEGEBEDÜRFTIGKEITSBEGRIFF?
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist seit 1. Januar 2017 mit dem Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten. Das heißt, wer ab diesem Zeitpunkt einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt hat, wurde nach den neuen Kriterien eingestuft. Alle Pflegestufen, die vor dem 1. Januar 2017 galten, wurden von den Pflegekassen automatisch und ohne erneute Prüfung in die neuen Pflegegrade „übersetzt“.
5. WELCHER PFLEGEGRAD ERHÄLT WELCHE LEISTUNGEN?
Die Info-Grafik von pflege.de gibt einen Überblick über die Höhe der Leistungen je Pflegegrad.
Wie ihr euch auf die Begutachtung durch den MDK vorbereiten könnt
Dieser Artikel wurde am 4. August 2017 veröffentlicht